STUTTGART
Roth & Städele
Wir sind eine auf Arbeitnehmer/innen, Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen aller Branchen spezialisierte arbeitsrechtliche Kanzlei. Die Durchsetzung und Sicherung Ihrer Rechte liegt uns am Herzen.
Unsere Beratung verstehen wir umfassend. Dabei gilt es nicht nur, den Auslöser für die Beratung zu erfassen, sondern auch eine sich dahinter möglicherweise verbergende Problematik.
Eine kompetente arbeitsrechtliche Beratung beinhaltet dabei auch die rechtzeitige Entwicklung einer Strategie gemeinsam mit den Mandanten/innen. Als Ergebnis steht eine zielgerichtete Beratung unter Einbindung aller zur Verfügung stehender Möglichkeiten.
Aufgrund unserer langjährigen Spezialisierung haben wir einen hohen Kenntnisstand erworben, den wir in diesem Sinne in unsere tägliche Arbeit einbringen können.
- Alexander Roth ¹
- Sonja Städele ¹
Kontaktdaten
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Zweigstelle Heilbronn
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¹ Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht
EuGH zum Verfall von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankung und zur Verjährung von Urlaubsansprüchen
Der Europäische Gerichtshof hat jüngst gleich mehrere für das deutsche Urlaubsrecht höchst relevante Entscheidungen getroffen. Diese betreffen zum einen die Frage der Verjährung von Urlaubsansprüchen nach fehlendem Hinweis des Arbeitgebers auf den Verfall der Urlaubsansprüche. Zum anderen äußerte sich der EuGH dazu, wie sich seine Rechtsprechung zur Hinweis- und Aufforderungspflicht zu seiner Rechtsprechung zum Verfall von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankungen verhält.
Covid-19-Pandemie
Kein geeigneter Katalysator für einseitigen Lobbyismus
COVID 19 – sollte kein Einfallstor für die Beschneidung von Arbeitnehmer- und Betriebsratsrechte sein. Der Deutsche Anwaltverein hat am 24.03.2020 eine Stellungahme veröffentlicht, die unter der Überschrift „Zu der Notwendigkeit, die Handlungsfähigkeit der Betriebspartner in der aktuellen Krise zu gewährleisten“ steht. Inhaltlich werden jedoch eine Menge von Vorschlägen unterbreitet, die vor allem geeignet sind, Arbeitgeberinteressen durchzusetzen statt die Handlungsfähigkeit im Sinne der Beschäftigten zu stärken. Die Stellungnahme des Deutschen Anwaltverein vom 24.03.2020 hat zu einer Gegenstellungnahme geführt, die in kürzester Zeit ca. 500 Arbeitsrechtler*innen hinter sich versammeln konnte. Dieser Stellungnahme (mitinitiiert von Rechtsanwältin Heike Brodersen) hat sich auch das Netzwerk der BR-Anwälte angeschlossen. Anliegend veröffentlichen wir diese Stellungnahme – in der Erwartung, dass der Deutsche Anwaltsverein diese Stellungnahme zurückzieht.
Verfall von Urlaubsansprüchen
Ausschluss aus dem Betriebsrat?
Das Arbeitsverhältnis endet, aber der Urlaub ist noch offen. Wer muss aktiv werden – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden – und seine Rechtsprechung geändert.