BR Anwälte - Netzwerk für Arbeitnehmerrechte
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LEIBZIG

 

Rechtsanwaltskanzlei Igor Münter

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht habe ich 1994 ganz bewusst das Volkshaus Leipzig, mitten im Zentrum der Stadt, als Standort für meine Kanzlei gewählt. Bildet doch das Volkshaus seit der Grundsteinlegung im Jahre 1906 ein Spiegelbild der Leipziger Arbeiterbewegung und damit auch der Durchsetzung der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit ihren Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräten und nicht zuletzt mit ihren Anwältinnen und Anwälten. Mit ihrer Spezialisierung auf das individuelle und kollektive Arbeitsrecht begibt sich die Rechtsan-waltkanzlei gleichfalls mitten in die täglichen Konflikte in Unternehmen, Verwaltungen und Betrieben sowie an Arbeitsplätze. 

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Von der Abmahnung bis zum Zeugnis: Als Ihr Arbeitnehmeranwalt vertreten wir Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Arbeitsrecht für Betriebsräte
Sie benötigen als Betriebsrat einen Rechtsanwalt, der Sie bei der Gestaltung einer Betriebsvereinbarung unterstützt und berät, einen Interessenausgleich und Sozialplan aushandelt, Ihre Mitbestimmungsrechte durchsetzt oder Ihre Interessen vor einer Einigungsstelle vertritt? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Fachseminare für Betriebsräte
Wir bieten für den Betriebsrat, die Mitarbeitervertretung, den Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung individuelle und auf spezielle Themen abgestimmte Seminare auf den Gebieten des Betriebsverfassungsgesetzes, des Personalvertretungsrechts sowie des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts an.

 

Igor Münter
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontaktdaten
Marienbrunnenstraße 4, 04299 Leipzig
Tel.: 0341 / 21 30 143
Fax: 0341 / 14 96 633
E-Mail: info@rechtsanwalt-muenter.de
www.rechtsanwalt-muenter.de

 

Aktuelles
EuGH zum Verfall von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankung und zur Verjährung von Urlaubsansprüchen

Der Europäische Gerichtshof hat jüngst gleich mehrere für das deutsche Urlaubsrecht höchst relevante Entscheidungen getroffen. Diese betreffen zum einen die Frage der Verjährung von Urlaubsansprüchen nach fehlendem Hinweis des Arbeitgebers auf den Verfall der Urlaubsansprüche. Zum anderen äußerte sich der EuGH dazu, wie sich seine Rechtsprechung zur Hinweis- und Aufforderungspflicht zu seiner Rechtsprechung zum Verfall von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankungen verhält.


Covid-19-Pandemie

Kein geeigneter Katalysator für einseitigen Lobbyismus

COVID 19 – sollte kein Einfallstor für die Beschneidung von Arbeitnehmer- und Betriebsratsrechte sein.  Der Deutsche Anwaltverein hat am 24.03.2020 eine Stellungahme veröffentlicht, die unter der Überschrift „Zu der Notwendigkeit, die Handlungsfähigkeit der Betriebspartner in der aktuellen Krise zu gewährleisten“ steht. Inhaltlich werden jedoch eine Menge von Vorschlägen unterbreitet, die vor allem geeignet sind, Arbeitgeberinteressen durchzusetzen statt die Handlungsfähigkeit im Sinne der Beschäftigten zu stärken. Die Stellungnahme des Deutschen Anwaltverein vom 24.03.2020 hat zu einer Gegenstellungnahme geführt, die in kürzester Zeit ca. 500 Arbeitsrechtler*innen hinter sich versammeln konnte. Dieser Stellungnahme (mitinitiiert von Rechtsanwältin Heike Brodersen) hat sich auch das Netzwerk der BR-Anwälte angeschlossen. Anliegend veröffentlichen wir diese Stellungnahme – in der Erwartung, dass der Deutsche Anwaltsverein diese Stellungnahme zurückzieht.


Verfall von Urlaubsansprüchen

Ausschluss aus dem Betriebsrat?

Das Arbeitsverhältnis endet, aber der Urlaub ist noch offen. Wer muss aktiv werden – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden – und seine Rechtsprechung geändert.


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