BR Anwälte - Netzwerk für Arbeitnehmerrechte
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HANNOVER

 

Rechtsanwälte Thannheiser & Partner

Betriebsräte benötigen gute Berater

Probleme werden selten vor Gericht gelöst, sondern fast immer im täglichen Leben. Betriebsräte sollen die Arbeitsbedingungen zugunsten der Beschäftigten überwachen und haben das Recht, bei deren Gestaltung mitzubestimmen. Der Arbeitgeber benötigt dann die Zustimmung des Betriebsrates. Ohne Betriebsrat geht also gar nichts - und er muss dabei gut beraten sein.

Diese Beratung gewährleistet das Team von Volker Mischewski. Es vertritt Betriebsräte und deren Mitglieder - und Vertrauensleute der Gewerkschaften - in sämtlichen Lagen und bei der Bewältigung ihrer Probleme. Wir sind eng vernetzt mit ver.di, GdP, IG-Metall und den weiteren DGB Gewerkschaften.

Gut beraten zu sein bedeutet auch, gut geschult zu sein. Daher bietet die Kanzlei Mischewski Betriebsratsschulungen an.

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer und Beamtinnen / Beamte in sämtlichen Belangen ihres Arbeitsverhältnisses bzw. Dienstverhältnisses.

 

Zu den Hauptaufgaben im Arbeitsrecht zählt 

  • Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und leitenden Angestellten (außergerichtlich und gerichtlich)
  • Kündigungsschutz / Befristung / Abmahnung / Zeugnis / Mobbing
  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsvereinbarungen
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis (Lohn, Entgeltfortzahlung, Urlaub, Gratifikationen, etc.)

 

Im Dienstrecht unterstützen und vertreten wir Sie z.B. bei

  • Beförderungen und Konkurrentenstreitigkeiten
  • Disziplinarverfahren
  • Beurteilungen
  • Versetzung, Abordnung, Umsetzung, Zuweisung
  • Fragen der Dienstfähigkeit und der Versetzung in den Ruhestand

 

  • Achim Thannheiser ² 
  • Volker Mischewski ¹ ³
  • Lothar Böker ³
  • Alexandra Borm
  • Angelika Küper

 

Kontaktdaten

Rühmkorffstraße 18, 30163 Hannover 

Tel.: 0511 - 990490
Fax: 0511 - 9904950

E-Mail: rechtsanwalt@thannheiser.de
www.thannheiser.de

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¹ Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht
² Betriebswirt/in
³ Mediator/in

Aktuelles
EuGH zum Verfall von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankung und zur Verjährung von Urlaubsansprüchen

Der Europäische Gerichtshof hat jüngst gleich mehrere für das deutsche Urlaubsrecht höchst relevante Entscheidungen getroffen. Diese betreffen zum einen die Frage der Verjährung von Urlaubsansprüchen nach fehlendem Hinweis des Arbeitgebers auf den Verfall der Urlaubsansprüche. Zum anderen äußerte sich der EuGH dazu, wie sich seine Rechtsprechung zur Hinweis- und Aufforderungspflicht zu seiner Rechtsprechung zum Verfall von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankungen verhält.


Covid-19-Pandemie

Kein geeigneter Katalysator für einseitigen Lobbyismus

COVID 19 – sollte kein Einfallstor für die Beschneidung von Arbeitnehmer- und Betriebsratsrechte sein.  Der Deutsche Anwaltverein hat am 24.03.2020 eine Stellungahme veröffentlicht, die unter der Überschrift „Zu der Notwendigkeit, die Handlungsfähigkeit der Betriebspartner in der aktuellen Krise zu gewährleisten“ steht. Inhaltlich werden jedoch eine Menge von Vorschlägen unterbreitet, die vor allem geeignet sind, Arbeitgeberinteressen durchzusetzen statt die Handlungsfähigkeit im Sinne der Beschäftigten zu stärken. Die Stellungnahme des Deutschen Anwaltverein vom 24.03.2020 hat zu einer Gegenstellungnahme geführt, die in kürzester Zeit ca. 500 Arbeitsrechtler*innen hinter sich versammeln konnte. Dieser Stellungnahme (mitinitiiert von Rechtsanwältin Heike Brodersen) hat sich auch das Netzwerk der BR-Anwälte angeschlossen. Anliegend veröffentlichen wir diese Stellungnahme – in der Erwartung, dass der Deutsche Anwaltsverein diese Stellungnahme zurückzieht.


Verfall von Urlaubsansprüchen

Ausschluss aus dem Betriebsrat?

Das Arbeitsverhältnis endet, aber der Urlaub ist noch offen. Wer muss aktiv werden – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden – und seine Rechtsprechung geändert.


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