BR Anwälte - Netzwerk für Arbeitnehmerrechte
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HAMBURG - DAMMTORWALL

 

Arbeitsrechtskanzlei Hamburg

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Arbeitnehmer/innen, Führungskräfte, auch freie Mitarbeiter/innen oder unständig Beschäftigte sowie im Bereich des Kollektivarbeitsrechts Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen, Mitarbeitervertretungen, Wahlvorstände und Gewerkschaften bei allen arbeitsrechtlichen Problemen. Wir beraten im Vorfeld, wir verhandeln außergerichtlich mit Ihrem Arbeitgeber und wir vertreten Sie vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Betriebs- und Personalräte beraten wir in allen auftretenden Fragen, wir begleiten Sie bei innerbetrieblichen Verhandlungen, in Einigungsstellen und führen für Sie bei Bedarf gerichtliche Auseinandersetzungen. Weiter leiten und organisieren wir Schulungen für Betriebsräte, Personalräte und Wahlvorstände.

Wir haben uns bewusst entschieden, Arbeitnehmer/innen und Betriebsräte zu vertreten. Wir sind parteiisch und wollen das sein. Arbeitgeber vertreten wir nicht.

Regional liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit natürlich in Norddeutschland, also in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, aber in vielen Fällen arbeiten wir auch mit Beschäftigten und Betriebs- oder Personalräten in anderen Bundesländern erfolgreich zusammen.

 

  • Heike Brodersen ¹ ²
  • Barbara Ede ¹
  • Dr. Arendt Gast  ¹
  • Carola Greiner-Mai ¹
  • Torsten Hasse ¹
  • Thomas Mammitzsch ¹
  • Maren Ballwanz
  • Till Ehmke ¹  
  • Madlen Lübker
  • Sonja Hiegemann 

 

Kontaktdaten

Dammtorwall 7a, 20354 Hamburg
Tel.: 040 - 355371 0
Fax: 040 - 355371 22
E-Mail: Buero@Arbeitsrechtskanzlei-hh.de
www.Arbeitsrechtskanzlei-hh.de

 

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¹ Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht
² Betriebswirt/in

Aktuelles
EuGH zum Verfall von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankung und zur Verjährung von Urlaubsansprüchen

Der Europäische Gerichtshof hat jüngst gleich mehrere für das deutsche Urlaubsrecht höchst relevante Entscheidungen getroffen. Diese betreffen zum einen die Frage der Verjährung von Urlaubsansprüchen nach fehlendem Hinweis des Arbeitgebers auf den Verfall der Urlaubsansprüche. Zum anderen äußerte sich der EuGH dazu, wie sich seine Rechtsprechung zur Hinweis- und Aufforderungspflicht zu seiner Rechtsprechung zum Verfall von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankungen verhält.


Covid-19-Pandemie

Kein geeigneter Katalysator für einseitigen Lobbyismus

COVID 19 – sollte kein Einfallstor für die Beschneidung von Arbeitnehmer- und Betriebsratsrechte sein.  Der Deutsche Anwaltverein hat am 24.03.2020 eine Stellungahme veröffentlicht, die unter der Überschrift „Zu der Notwendigkeit, die Handlungsfähigkeit der Betriebspartner in der aktuellen Krise zu gewährleisten“ steht. Inhaltlich werden jedoch eine Menge von Vorschlägen unterbreitet, die vor allem geeignet sind, Arbeitgeberinteressen durchzusetzen statt die Handlungsfähigkeit im Sinne der Beschäftigten zu stärken. Die Stellungnahme des Deutschen Anwaltverein vom 24.03.2020 hat zu einer Gegenstellungnahme geführt, die in kürzester Zeit ca. 500 Arbeitsrechtler*innen hinter sich versammeln konnte. Dieser Stellungnahme (mitinitiiert von Rechtsanwältin Heike Brodersen) hat sich auch das Netzwerk der BR-Anwälte angeschlossen. Anliegend veröffentlichen wir diese Stellungnahme – in der Erwartung, dass der Deutsche Anwaltsverein diese Stellungnahme zurückzieht.


Verfall von Urlaubsansprüchen

Ausschluss aus dem Betriebsrat?

Das Arbeitsverhältnis endet, aber der Urlaub ist noch offen. Wer muss aktiv werden – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden – und seine Rechtsprechung geändert.


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