ESSEN
Fachkanzlei für Arbeitsrecht CNH-Anwälte
Wir sind spezialisiert auf alle Fragestellungen aus dem Arbeitsrecht und dem Betriebsverfassungsrecht sowie dem Personalvertretungsrecht. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir aus persönlicher Überzeugung ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte sowie Personalräte. Schwerbehindertenvertretungen und Gewerkschaften sowie ihre Vertrauensleute sind ebenfalls unsere Mandanten. Arbeitnehmervertretern in Aufsichtsräten helfen wir bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der Mitbestimmung auf Unternehmensebene, auf Wunsch in Abstimmung mit der zuständigen Mitgliedsgewerkschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).
Gemeinsam beraten, vertreten und schulen wir abhängig beschäftigte Menschen und ihre Interessenvertretungen Collegial Nah Hilfreich.
- Markus Neuhaus ¹
- Nadine Burgsmüller ¹
- Javier Davila Cano ¹
- Gunnar Herget ¹
- Alexandra Kötting ¹
- Gerda Reichel
- Sandra Rahmfeld
Kontaktdaten
Annastraße 58-64, 45130 Essen
Tel.: 0201 - 7494840
Fax: 0201 - 74948429
E-Mail: Kanzlei@CNH-Anwaelte.de
www.cnh-anwälte.de
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¹ Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht
² Betriebswirt/in
³ Mediator/in
EuGH zum Verfall von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankung und zur Verjährung von Urlaubsansprüchen
Der Europäische Gerichtshof hat jüngst gleich mehrere für das deutsche Urlaubsrecht höchst relevante Entscheidungen getroffen. Diese betreffen zum einen die Frage der Verjährung von Urlaubsansprüchen nach fehlendem Hinweis des Arbeitgebers auf den Verfall der Urlaubsansprüche. Zum anderen äußerte sich der EuGH dazu, wie sich seine Rechtsprechung zur Hinweis- und Aufforderungspflicht zu seiner Rechtsprechung zum Verfall von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankungen verhält.
Covid-19-Pandemie
Kein geeigneter Katalysator für einseitigen Lobbyismus
COVID 19 – sollte kein Einfallstor für die Beschneidung von Arbeitnehmer- und Betriebsratsrechte sein. Der Deutsche Anwaltverein hat am 24.03.2020 eine Stellungahme veröffentlicht, die unter der Überschrift „Zu der Notwendigkeit, die Handlungsfähigkeit der Betriebspartner in der aktuellen Krise zu gewährleisten“ steht. Inhaltlich werden jedoch eine Menge von Vorschlägen unterbreitet, die vor allem geeignet sind, Arbeitgeberinteressen durchzusetzen statt die Handlungsfähigkeit im Sinne der Beschäftigten zu stärken. Die Stellungnahme des Deutschen Anwaltverein vom 24.03.2020 hat zu einer Gegenstellungnahme geführt, die in kürzester Zeit ca. 500 Arbeitsrechtler*innen hinter sich versammeln konnte. Dieser Stellungnahme (mitinitiiert von Rechtsanwältin Heike Brodersen) hat sich auch das Netzwerk der BR-Anwälte angeschlossen. Anliegend veröffentlichen wir diese Stellungnahme – in der Erwartung, dass der Deutsche Anwaltsverein diese Stellungnahme zurückzieht.
Verfall von Urlaubsansprüchen
Ausschluss aus dem Betriebsrat?
Das Arbeitsverhältnis endet, aber der Urlaub ist noch offen. Wer muss aktiv werden – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden – und seine Rechtsprechung geändert.