ESSEN - MITTE
BR-Fachanwalt Ralf Heidemann
Nach über 16 Jahren als Gesellschafter von CNH-Anwälte in Essen bin ich näher zu meinen beruflichen Wurzeln als Einzelanwalt mit einem großen starken Netzwerk im engeren Umfeld der betrieblichen und überbetrieblichen Mitbestimmung sowie der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) zurückgekehrt.
Meine Motivation und mein Ziel bleibt auch nach über 20-jähriger Anwaltstätigkeit, mit der Beratung von Interessenvertretungen Wirtschaftsdemokratie zu praktizieren. Und dieses Idealbild von Hugo Sinzheimer, einem Initiator des kollektiven Arbeitsrechts in Deutschland, in der Zusammenarbeit mit Betriebsräten und Gewerkschaftern jeden Arbeitstag zu leben: erfahren. kollegial. vernetzt.
Ralf Heidemann
Rechtsanwalt
Dipl.-Betriebswirt (VWA)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kontaktdaten
Kennedyplatz 6, 45127 Essen
Tel.: 0201-19699156
Kanzlei@BR-Fachanwalt.de
www.BR-Fachanwalt.de
Covid-19-Pandemie
Kein geeigneter Katalysator für einseitigen Lobbyismus
COVID 19 – sollte kein Einfallstor für die Beschneidung von Arbeitnehmer- und Betriebsratsrechte sein. Der Deutsche Anwaltverein hat am 24.03.2020 eine Stellungahme veröffentlicht, die unter der Überschrift „Zu der Notwendigkeit, die Handlungsfähigkeit der Betriebspartner in der aktuellen Krise zu gewährleisten“ steht. Inhaltlich werden jedoch eine Menge von Vorschlägen unterbreitet, die vor allem geeignet sind, Arbeitgeberinteressen durchzusetzen statt die Handlungsfähigkeit im Sinne der Beschäftigten zu stärken. Die Stellungnahme des Deutschen Anwaltverein vom 24.03.2020 hat zu einer Gegenstellungnahme geführt, die in kürzester Zeit ca. 500 Arbeitsrechtler*innen hinter sich versammeln konnte. Dieser Stellungnahme (mitinitiiert von Rechtsanwältin Heike Brodersen) hat sich auch das Netzwerk der BR-Anwälte angeschlossen. Anliegend veröffentlichen wir diese Stellungnahme – in der Erwartung, dass der Deutsche Anwaltsverein diese Stellungnahme zurückzieht.
Verfall von Urlaubsansprüchen
Ausschluss aus dem Betriebsrat?
Das Arbeitsverhältnis endet, aber der Urlaub ist noch offen. Wer muss aktiv werden – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden – und seine Rechtsprechung geändert.
Bekanntgabe von Stellenabbau auf Betriebsversammlung
Ausschluss aus dem Betriebsrat?
Der Arbeitgeber unterrichtet den Betriebsrat über geplanten Stellenabbau. Ein Betriebsratsmitglied bringt dies auf einer Betriebsversammlung zur Sprache – und soll daraufhin aus dem Betriebsr','Link zur Entscheidungsbesprechung