BR Anwälte - Netzwerk für Arbeitnehmerrechte
Das Netzwerk für Arbeitnehmerrechte
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BERLIN

 

Kanzlei Dreißiger - Für Arbeitnehmer und Betriebsräte

Arbeitsrecht ist politisch.
Die widerstreitenden Interessen können unterschiedlicher kaum sein. Wir verstehen uns eindeutig als Arbeitnehmervertreter. Doch auf welcher Seite man auch steht, bleibt es doch die gemeinsame Basis für alle, die von der Arbeit leben. 

Wir sehen uns als professionelle Unterstützer für Interessenvertreter von Arbeitnehmern. Positive Verhandlungsergebnisse werden immer dann erreicht, wenn die Vertragspartner auf Augenhöhe und mit gegenseitigem Respekt verhandeln.

Wir beraten Arbeitnehmer individuell und Interessenvertretungen in Aufsichtsrats-, Betriebsrats-, Gesamt- und Konzernbetriebsratsgremien sowie Personalräte. 

Wir arbeiten eng und positioniert mit den DGB-Gewerkschaften zusammen.

 

  • Irena Dreißiger 1 
  • Siegfried Scholz 4 

 

Kontaktdaten
Inselstraße 6, 10179 Berlin 
Tel.: 030 - 2250540
Fax: 030 - 225054499
E-Mail: Kanzlei@Dreissiger.de
www.Dreissiger.de 

 

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1 Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht

4 Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Aktuelles
EuGH zum Verfall von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankung und zur Verjährung von Urlaubsansprüchen

Der Europäische Gerichtshof hat jüngst gleich mehrere für das deutsche Urlaubsrecht höchst relevante Entscheidungen getroffen. Diese betreffen zum einen die Frage der Verjährung von Urlaubsansprüchen nach fehlendem Hinweis des Arbeitgebers auf den Verfall der Urlaubsansprüche. Zum anderen äußerte sich der EuGH dazu, wie sich seine Rechtsprechung zur Hinweis- und Aufforderungspflicht zu seiner Rechtsprechung zum Verfall von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankungen verhält.


Covid-19-Pandemie

Kein geeigneter Katalysator für einseitigen Lobbyismus

COVID 19 – sollte kein Einfallstor für die Beschneidung von Arbeitnehmer- und Betriebsratsrechte sein.  Der Deutsche Anwaltverein hat am 24.03.2020 eine Stellungahme veröffentlicht, die unter der Überschrift „Zu der Notwendigkeit, die Handlungsfähigkeit der Betriebspartner in der aktuellen Krise zu gewährleisten“ steht. Inhaltlich werden jedoch eine Menge von Vorschlägen unterbreitet, die vor allem geeignet sind, Arbeitgeberinteressen durchzusetzen statt die Handlungsfähigkeit im Sinne der Beschäftigten zu stärken. Die Stellungnahme des Deutschen Anwaltverein vom 24.03.2020 hat zu einer Gegenstellungnahme geführt, die in kürzester Zeit ca. 500 Arbeitsrechtler*innen hinter sich versammeln konnte. Dieser Stellungnahme (mitinitiiert von Rechtsanwältin Heike Brodersen) hat sich auch das Netzwerk der BR-Anwälte angeschlossen. Anliegend veröffentlichen wir diese Stellungnahme – in der Erwartung, dass der Deutsche Anwaltsverein diese Stellungnahme zurückzieht.


Verfall von Urlaubsansprüchen

Ausschluss aus dem Betriebsrat?

Das Arbeitsverhältnis endet, aber der Urlaub ist noch offen. Wer muss aktiv werden – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden – und seine Rechtsprechung geändert.


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