BR Anwälte - Netzwerk für Arbeitnehmerrechte
Das Netzwerk für Arbeitnehmerrechte
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BAB e.V.

Bundesverband Arbeitsorientierter Beratung e.V.

Unser Netzwerk arbeitet mit dem Bundesverband arbeitsorientierter Beratung (BAB) e.V. zusammen.

Der BAB bündelt Berater und Beratungsunternehmen von unterschiedlicher Größe und mit unterschiedlicher Kompetenzprofilen aber gemeinsamer Ausrichtung auf die arbeitsorientierte Beratung, die vorrangig von Betriebsräten und Gewerkschaften genutzt wird.

Arbeitsorientierung – damit meinen BAB und BR-Anwälte Beratungsprozesse, in denen Menschen aktiv beteiligt werden, in denen die Erarbeitung von Alternativen und nachhaltigen Lösungen im Mittelpunkt stehen und nicht nur "quick wins".

Die Mitglieder des BAB sehen dabei in der Gestaltung und Stärkung von Mitbestimmungsprozessen in Unternehmen, Wirtschaft und Gesellschaft ein besonderes Merkmal ihrer arbeitsorientierten Beratung. Diese verpflichten sich, auf die spezifischen Leistungs- und Qualitätsmerkmale arbeitsorientierter Beratung und wollen diese weiter entwickeln – im Dialog mit Kunden und Partnern.

INFORMATIONSPORTAL

arbeitsrecht.de

arbeitsrecht.de

 

Seit Jahren unterstützt unser Netzwerk für Arbeitnehmerrechte das kostenfreie Informationsportal des Bund-Verlags. Für das meist besuchte Arbeitsrechtsportal waren wir viele Jahre als Autoren des Newsletters arExtra zum Arbeitsrecht tätig. Nun Sponsorn wir den Newsletter brExtra für Betriebsräte und arbeitsrechtlich Interessierte.

Wir empfehlen den regelmäßigen Besuch des hervorragenden und stets aktuellen arbeitsrechtlichen Informationsportals. Auch das Abonnement des kostenfreien Newsletters brExtra, der monatlich als E-Mail bezogen werden kann, lohnt sich für Betriebsräte, so wie für Personalräte das Abonnement des Newsletters prExtra. Hier geht es zur Anmeldung für die Newsletter von arbeitsrecht.de.

Das umfangreiche Archiv der seit 2000 erschienen Newsletter mit Fachbeiträgen zu fast allen arbeitsrechtlichen Themen ist eine hilfreiche Informationsquelle.

Aktuelles
EuGH zum Verfall von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankung und zur Verjährung von Urlaubsansprüchen

Der Europäische Gerichtshof hat jüngst gleich mehrere für das deutsche Urlaubsrecht höchst relevante Entscheidungen getroffen. Diese betreffen zum einen die Frage der Verjährung von Urlaubsansprüchen nach fehlendem Hinweis des Arbeitgebers auf den Verfall der Urlaubsansprüche. Zum anderen äußerte sich der EuGH dazu, wie sich seine Rechtsprechung zur Hinweis- und Aufforderungspflicht zu seiner Rechtsprechung zum Verfall von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankungen verhält.


Covid-19-Pandemie

Kein geeigneter Katalysator für einseitigen Lobbyismus

COVID 19 – sollte kein Einfallstor für die Beschneidung von Arbeitnehmer- und Betriebsratsrechte sein.  Der Deutsche Anwaltverein hat am 24.03.2020 eine Stellungahme veröffentlicht, die unter der Überschrift „Zu der Notwendigkeit, die Handlungsfähigkeit der Betriebspartner in der aktuellen Krise zu gewährleisten“ steht. Inhaltlich werden jedoch eine Menge von Vorschlägen unterbreitet, die vor allem geeignet sind, Arbeitgeberinteressen durchzusetzen statt die Handlungsfähigkeit im Sinne der Beschäftigten zu stärken. Die Stellungnahme des Deutschen Anwaltverein vom 24.03.2020 hat zu einer Gegenstellungnahme geführt, die in kürzester Zeit ca. 500 Arbeitsrechtler*innen hinter sich versammeln konnte. Dieser Stellungnahme (mitinitiiert von Rechtsanwältin Heike Brodersen) hat sich auch das Netzwerk der BR-Anwälte angeschlossen. Anliegend veröffentlichen wir diese Stellungnahme – in der Erwartung, dass der Deutsche Anwaltsverein diese Stellungnahme zurückzieht.


Verfall von Urlaubsansprüchen

Ausschluss aus dem Betriebsrat?

Das Arbeitsverhältnis endet, aber der Urlaub ist noch offen. Wer muss aktiv werden – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden – und seine Rechtsprechung geändert.


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