BROSCHÜREN
Wir geben unser Wissen gerne weiter
Wir, die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des Netzwerkes BR-Anwälte, freuen uns, wenn Sie von unseren Broschüren regen Gebrauch machen und wünschen viel Freude und Erfolg bei der Betriebsratsarbeit.
BASISWISSEN FÜR BETRIEBSRÄTE
Gleich richtig starten!

Die dritte Auflage unserer Broschüre "Gleich richtig starten!" ist speziell für neu gewählte Betriebsratsmitglieder konzipiert. Sie berücksichtigt die Änderungen durch das 2021 in Kraft getretene Betriebsrätemodernisierungsgesetz, vor allem zu audiovisuellen Betriebsratssitzungen. Aus Gesprächen mit Betriebsräten wissen wir, dass auch erfahrenere Kollegen die Broschüre gerne nutzen. Von der 3-Schritt-Methode, dem Recht auf Unterstützung der BR-Arbeit, der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, der eingeschränkten Mitbestimmung bei Betriebsänderungen bis zur Mitwirkung bei personellen Einzelmaßnahmen sowie zum Beschwerderecht der Arbeitnehmer finden alle hier Hilfen für die Arbeit im Betriebsrat.
ARBEIT 4.0
Neue Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte

Diese Broschüre soll Mitgliedern des Betriebsrats ermöglichen, sich in kurzer Zeit einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Veränderungen sich in Betrieben für Arbeitnehmer und Betriebsräte durch Arbeit 4.0 ergeben. Das grundlegende Wissen wird kompakt präsentiert, sodass ein Gesamtüberblick trotz der großen Anzahl an Unterthemen möglich wird. Der Fokus liegt jeweils auf den Handlungsoptionen - insbesondere den Mitbestimmungsrechten - des Betriebsrats.
BETRIEBSÄNDERUNGEN
Betriebsänderungen erkennen und gestalten

Die dritte Broschüre unseres BR-Anwälte-Netzwerkes erläutert die Beteiligungsrechte des BR bei Betriebsänderungen. Nach ein wenig Theorie geht es vor allem um Praxis: vom Wirtschaftsausschuss über das Erkennen von geplanten Betriebsänderungen bis zu vielen echten Beispielsfällen, um dem Betriebsrat für die eigenen Situationen Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen.
RECHTE DES BETRIEBSRATES
Jetzt bestimmen wir mit!

Unsere Broschüre "Jetzt bestimmen wir mit!" soll Mitgliedern des Betriebsrates ermöglichen, sich in kurzer Zeit einen Überblick über einen Komplex, der nach §87 BetrVG der Mitbestimmung unterliegt, zu verschaffen. Das ensprechende Basiswissen wird verständlich und übersichtlich dargestellt. Besonderen Wert wird in der Broschüre darauf gelegt, wie ein Mitbestimmungsrecht durch den Betriebsrat durchgesetzt werden kann.
Arbeitsrecht
11 häufige Irrtümer im Arbeitsrecht

Auch im Arbeitsrecht gibt es Legenden. Wir hören diese häufig während unserer Seminare von den Teilnehmern. Wir helfen dabei, dass die häufigsten Irrtümer ausgeräumt werden.
Sei es Abmahnungen, Kündigungen oder Betriebsübergang, in all diesen Bereichen und darüber hinaus gilt es Klarheit zu schaffen.
Covid-19-Pandemie
Kein geeigneter Katalysator für einseitigen Lobbyismus
COVID 19 – sollte kein Einfallstor für die Beschneidung von Arbeitnehmer- und Betriebsratsrechte sein. Der Deutsche Anwaltverein hat am 24.03.2020 eine Stellungahme veröffentlicht, die unter der Überschrift „Zu der Notwendigkeit, die Handlungsfähigkeit der Betriebspartner in der aktuellen Krise zu gewährleisten“ steht. Inhaltlich werden jedoch eine Menge von Vorschlägen unterbreitet, die vor allem geeignet sind, Arbeitgeberinteressen durchzusetzen statt die Handlungsfähigkeit im Sinne der Beschäftigten zu stärken. Die Stellungnahme des Deutschen Anwaltverein vom 24.03.2020 hat zu einer Gegenstellungnahme geführt, die in kürzester Zeit ca. 500 Arbeitsrechtler*innen hinter sich versammeln konnte. Dieser Stellungnahme (mitinitiiert von Rechtsanwältin Heike Brodersen) hat sich auch das Netzwerk der BR-Anwälte angeschlossen. Anliegend veröffentlichen wir diese Stellungnahme – in der Erwartung, dass der Deutsche Anwaltsverein diese Stellungnahme zurückzieht.
Verfall von Urlaubsansprüchen
Ausschluss aus dem Betriebsrat?
Das Arbeitsverhältnis endet, aber der Urlaub ist noch offen. Wer muss aktiv werden – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden – und seine Rechtsprechung geändert.
Bekanntgabe von Stellenabbau auf Betriebsversammlung
Ausschluss aus dem Betriebsrat?
Der Arbeitgeber unterrichtet den Betriebsrat über geplanten Stellenabbau. Ein Betriebsratsmitglied bringt dies auf einer Betriebsversammlung zur Sprache – und soll daraufhin aus dem Betriebsr','Link zur Entscheidungsbesprechung